Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Die Pferdehaftpflicht in Kürze

Mit der passenden Pferdehaftpflichtversicherung sind Sie als Pferdehalter gegen Schäden an Dritten abgesichert, die Ihr Pferd verursacht. Dazu zählen sowohl Personenschäden, als auch Schäden an Eigentum. 

Private Haftpflichtversicherungen übernehmen keine Schäden, die durch Pferde entstanden sind! Möchten Sie verhindern, alle Kosten selbst zu tragen, sollten Sie entsprechend eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen.

Konkrete Leistungen

  • Personen-, Sach-, Vermögensschäden: Kommt eine Person zu Schaden oder wird verletzt, fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder ein finanzieller Schaden zugefügt, werden die entstandenen Kosten an Dritten ersetzt.
  • Fremd- und Gastreiterrisiko: Schäden, die durch einen anderen Reiter verursacht werden, sind im Pferdehaftpflichtschutz versichert.
  • Teilnahme an Pferderennen, Reitturnieren und Schauvorführugnen: Bei Teilnahme an privaten Veranstaltungen greift der Versicherungsschutz.
  • Fohlen: In der Regel mitversichert, je nach Versicherer bis zum ersten oder dritten Geburtstag.
  • Flurschäden: Schäden an Weiden, Wiesen und Feldern sind im Versicherungsschutz integriert.
  • Deckschäden: Schäden aus (un-)gewolltem Deckakt sind versichert.
  • Forderungsausfalldeckung: Schäden am Halter durch das Pferd eines Dritten sind abgedeckt.
  • Bergungs- und Rettungskosten: Übernahme von Rettungs- und/oder Bergungskosten nach einem Unfall Ihres Pferdes.
  • Auslandsschutz: Auch auf Auslandsreisen sind Sie haftpflichtrechtlich geschützt.

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