Hochzeitversicherung

Der schönste Tag im Leben eines jeden Paares kann sehr teuer werden. Neben eventuellen Kosten wie Übernachtungs- und Reisekosten für Gäste, gibt es bei jeder Hochzeit gewisse „Fixkosten“.  Allein das Hochzeitskleid liegt oft schon im vierstelligen Bereich. Hinzu kommen Kosten für die Location und Dekoration dieser, das Catering und weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel Fotograf, DJ und Unterhaltungskünstler sowie ggf. eine Kinderbetreuung. Da ist es besonders ärgerlich, wenn die Feierlichkeiten aus unvorhersehbaren Gründen nicht stattfinden können. Schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten in Form von Stornogebühren mit dem Abschluss einer Hochzeitsversicherung. 

Das bietet die Hochzeitskosten-Versicherung 

  • Erkrankung: Die aufgewendeten Kosten für die Feierlichkeiten werden erstattet, wenn die versicherte Person, ihr Partner oder naher Angehöriger aus gesundheitlichen Gründen die Veranstaltung absagen oder verschieben muss. 
  • Arbeitsplatzverlust: Verliert der Versicherungsnehmer oder eine Risikoperson unerwartet ihren Arbeitsplatz und es wird deswegen unzumutbar die Hochzeitsfeier durchzuführen, übernimmt der Versicherer die Kosten. 
  • Tod: Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn aufgrund eines Todesfalls die Feier abgesagt oder unterbrochen werden muss. 
  • Unfall: Auch wenn die Feierlichkeiten wegen eines Unfalls unterbrochen oder abgesagt werden, greift der Versicherungsschutz. 
  • Übernachtungs- und Reisekosten: Sollten für Ihre Gäste Übernachtungs- und/oder Reisekosten anfallen und die Hochzeit aus einem versicherten Grund doch nicht stattfinden, werden diese Kosten vom Versicherer erstattet. 
  • Dienstleister: Kosten für Catering, Fotografen sowie Dekoration, Unterhaltungskünstler, Hochzeitsauto und Kinderbetreuung werden übernommen, wenn die Feier aus einem versicherten Grund abgesagt oder verschoben werden muss. 
  • Geltungsbreich: Je nach Versicherer bzw. Tarif kann der Schutz entweder nur auf Deutschland oder das europäische Ausland beschränkt oder weltweit gültig sein.
  • Standesamt & Kirche: Sollten Sie sowohl standesamtlich als auch kirchlich heiraten und die beiden Events an unterschiedlichen Tagen stattfinden, sind beide Events im Versicherungsschutz integriert. 
  • Finanziell beteiligte Personen: Personen, die im eigentlichen Sinne keine Risikopersonen sind, aber einen finanziellen Beitrag zur Hochzeit geleistet haben, gelten in diesem Fall ebenfalls als Risikopersonen.

 

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