Glasversicherung

Vielleicht scheint manchem eine separate Glasversicherung auf den ersten Blick nicht unbedingt erforderlich. Denn Fensterscheiben und Glastüren am und im Haus werden bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel bereits von der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt. Doch bei genauerem Hinsehen ist das Ausweiten dieses Schutzes außerordentlich sinnvoll. So schützt die eigenständige Glasversicherung sämtliche Glaseinbauten am Haus auch dann, wenn sie nicht durch die oben genannten Ereignisse beschädigt werden. Auch schließt die Glasversicherung sogar Ihre Mobiliarverglasung ein. 

Konkrete Leistungen

  • Ersatz von Scheiben in gleicher Art und Güte
  • Erstattung der Kosten für Lieferung und Einsetzen
  • Erstattung der Kosten für eine erforderliche Notverglasung

Exklusiv für Edekaner

  • Leistungen für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel oder -platten bis 3.000 Euro
  • „Blind gewordene“ Mehrscheiben-Isolierverglasung bis 2.000 Euro
  • Erneuerung von Anstrichen oder Lichtfolien auf versicherter Verglasung bis 3.000 Euro
  • Beseitigung von Schäden an Umrahmungen bis 3.000 Euro
  • Beseitigung von Schäden an Schutz- und Alarmeinrichtungen bis 3.000 Euro

Gut beraten. Von Kollege zu Kollege.


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