Reiseversicherungen

In bestimmten Situationen, bspw. wenn ein Todesfall in der Familie eintritt oder man während der Urlaubsreise die Nachricht über den Jobverlust erhält, ist an eine Fortsetzung der Reise nicht zu denken.

Eine Reiseabbruchversicherung sichert Sie bei frühzeitiger Rückreise gegen hohe Umbuchungskosten ab. Zudem erstatten gute Versicherer die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung und mögliche Mehrkosten für die vorgezogene Rückreise.

Mit der Reiseabbruch-Versicherung rundum abgesichert sein

Es gibt viele Gründe, warum ein Urlaub früher als geplant beendet werden muss. Meist hat es mit schlechten Nachrichten zu tun, die von zu Hause eintreffen: Das kann ein Tod von Angehörigen sein, der Einbruch in die Wohnung oder der Verlust des Arbeitsplatzes.

Eine vorzeitige Rückkehr ist auf jeden Fall mit hohen Kosten verbunden, beginnend bei Umbuchungs-gebühren oder zusätzlichen Hotelübernachtungen. Deshalb ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung notwendig, die sowohl als Zusatzpolice zur Reiserücktrittsversicherung als auch separat abgeschlossen werden kann.

Wählen Sie aus über 70 Reiseabbruchtarifen und finden Sie den passenden Schutz für Ihre Reise.

Konkrete Leistungen

  • Umbuchungskosten: Muss die Reise vorzeitig beendet werden, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten.
  • Übernachtungskosten: Auch zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die durch den frühzeitigen Abbruch entstehen, sind abgedeckt.
  • Kosten für verlängerten Aufenthalt:  Muss der Aufenthalt verlängert werden, weil eine versicherte Person nicht transportfähig ist, so werde die  Kosten für einen verlängerten Aufenthalt übernommen.
  • Nicht in Anspruch genommene Reisetage: Die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reisezeit werden von dem Versicherer erstattet.
  • Mehrkosten für Rückreise: Entstehen zusätzliche Rückreisekosten, werden diese vom Versicherer beglichen.

 

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Ein plötzlicher Tod eines nahen Angehörigen, der eigene Jobverlust oder eine Erkrankung kurz vor dem Reisebeginn können den Reiseantritt unmöglich machen.

Die Reiserücktritts-Versicherung übernimmt genau in diesen und weiteren mitversicherten Ereignissen die Stonierungs- und Umbuchungskosten der geplanten Reise und federt so finanzielle Belastungen ab. Besonders für teure Reisen mit mehreren Reisenden, die lange im Voraus geplant sind, ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ratsam.

Alle Reiserücktritts-Tarife in einem Vergleich

Wer eine Reise bucht, denkt meist nicht daran, was bis zum Reiseantritt alles passieren könnte. Kann der Urlaub aufgrund von gravierenden Ereignissen dann nicht angetreten werden, ist es von Vorteil, versichert zu sein.

Je nachdem wie kurzfristig eine Reise storniert werden muss, drohen hohe Stornierungskosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten und schützt den Versicherungsnehmer so vor hohen Gebühren.

Die meisten Reiserücktrittsversicherungen gibt es in der Regel im Kombipaket zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung. Meiden sie scheinbar günstigere Tarife mit Selbstbehalt, da diese eine zusätzliche finanzielle Belastung im Rücktrittsfall hervorrufen.

Das übernehmen die Tarife im Rücktrittsfall

  • Stornierungsgebühren: Kann die Reise nicht angetreten werden, übernimmt die Rücktrittsversicherung die Stornokosten.
  • Umbuchungskosten: Auch Umbuchungskosten werden im Rücktrittsfall von den Versicherern bis zur festgesetzten Höhe übernommen.
  • Mehrkosten für Hinreise & Einzelzimmer: Mögliche Mehrkosten für die Hinreise & Übernachtungskosten werden je nach Versicherung erstattet.
  • Risikopersonen: Rücktrittsgrund sind auch unvorhersehbare Ereignisse bei mitreisenden Personen und nahen Verwandten.

Eine Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel 30 Tage vor Reiseantritt oder spätestens 3 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

 

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Sorgenfrei in den Urlaub

Stellen Sie sich vor, Sie liegen am Strand, genießen die Sonne und müssen sich keine Sorgen über mögliche medizinische Notfälle machen.

Mit unserer Auslandskrankenversicherung erleben Sie Ihren Urlaub sorgenfrei und in vollen Zügen. Sie sind weltweit als Privatpatient bestens abgesichert – egal ob bei Krankheit oder Unfall. Egal ob als Single oder als Familie.

Special für Singles:

Ein Jahr kostenlos! Melden Sie sich bei unserem Partner AXA an und zahlen Sie im ersten Jahr keinen Beitrag!

Danach nur 7,92 € jährlich: Bis zum 49. Lebensjahr, ab dem 50. Lebensjahr 20,52 € (Rückvergütung für das erste Versicherungsjahr 7,92 €).

Info-Flyer | Versicherungsbedingungen

Unser singleTRAVEL Tarif ist nur online abschließbar.

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Für die Familie:

Natürlich haben wir auch für Familien den passenden Versicherungsschutz. Wir empfehlen unseren Partner Münchener Verein.

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Wer geschäftlich reist, hat meist seinen Laptop oder aber ein Tablet dabei. Urlauber wiederum nehmen Schmuck, Pelze und andere teure Wertsachen mit. Wird man ausgeraubt, geht das Gepäck verloren oder die Sachen werden durch einen Unfall beschädigt oder zerstört, dann bleiben Sie ohne eine entsprechende Versicherung auf den Kosten sitzen.

Die Reisegepäckversicherung hilft in solchen Situationen und erstattet den Zeitwert des Gepäckinhaltes.

Mit der Reisegepäckversicherung wertvolles schützen

Wer eine wertvolle Fotoausrüstung oder hochwertigen Schmuck mit sich führt, sollte in jedem Fall eine leistungsstarke Police abschließen. Zu beachten ist jedoch, dass für elektronische Geräte oder andere Wertgegenstände gewisse Einschränkungen gelten können. Generell gilt: Je wertvoller das Reisegepäck, desto eher lohnt sich eine Reisegepäckversicherung.

Dazu empfiehlt sich eine Reisegepäckversicherung für Personen, die mehrmals pro Jahr auf Reisen gehen. In diesen Fällen ist eine Jahrespolice ratsam, welche beispielsweise noch mit einer Auslandskrankenversicherung und/oder einer Reiserücktrittsversicherung kombiniert werden kann. Zusammen mit der Gepäckversicherung sind Sie so rundum optimal versichert.

Versicherungsschutz besteht bei

  • Diebstahl, Einbruch, Raub: Wenn etwas gestohlen oder durch Dritte vorsätzlich beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten.
  • Unfall: Auch wenn Ihre Sachen durch einen Unfall beschädigt werden, erstattet die Versicherung die Kosten.
  • Naturgewalten: Zerstörung und Beschädigungen durch Naturgewalten wie Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion übernimmt die Versicherung.
  • Fahrlässiges Verhalten Dritter: Die Versicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Dritte absichtlich Ihre Wertsachen beschädigen oder zerstören.

 

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Die Reise-Unfallversicherung ist besonders für aktive und sportliche Menschen empfehlenswert, da sie Such-, Rettungs- oder Bergungsdienste anbietet. Wenn man an unzugänglichen Gebieten stecken bleibt und dabei noch schwer verletzt ist, muss ein Rettungsdienst eingeschaltet werden. Wer nicht versichert ist, muss die gesamten Kosten aus eigener Tasche zahlen. Diese sind fast immer im vierstelligen Bereich und höher.

Die Reise-Unfallversicherung deckt solche Kosten ab und beinhaltet zudem auch die Kosten für Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und den Kranken-Rücktransport, falls man in die Heimat transportiert werden muss.

Mit der Reise-Unfallversicherung wertvolles schützen

Viele Menschen sind sich nicht bewusst, wie schnell es während des Urlaubs zu einem Unfall kommen kann. Die Sonne scheint und weckt die Lust sich zu bewegen oder einfach mal eine neue Sportart auszuprobieren. Dabei kann bereits eine kleine Unachtsamkeit oder eine falsche Bewegung schwerwiegende Folgen haben. Da die gesetzliche Unfallversicherung jedoch bei Unfällen während der Freizeit keine Leistungen erbringt, ist eine private Reiseunfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung.

Eine Reiseunfall-Versicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Urlaub in den Bergen verbracht wird, oder wenn man generell sehr aktiv ist. Um sich vor den wirtschaftlichen Folgeneines Unfalls auf Reisen abzusichern ist der Abschluss einer Urlaub Reiseunfallversicherung deshalb dringend angeraten.

Versicherungsschutz besteht bei

  • Todesfall: Dient zur Absicherung der Angehörigen. Wenn der Versicherten Person etwas zustößt, erhalten die Angehörigen die Leistung ausbezahlt.
  • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen: Erlebt der Versicherte einen Unfall und wird dazu eine Bergung benötigt, so werden die Kosten von der Versicherung übernommen.
  • Transport ins Krankenhaus: Die Versicherung übernimmt die Kosten die für den Transport vom Unfallort bis zum nächsten Krankenhaus entstehen.
  • Krankenrücktransport: Auch, wenn die versicherte Person in die Heimat transportiert werden muss übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten.

 

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Arbeitgeber in Deutschland besitzen gem. § 617 bis 619 BGB eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter, die sowohl für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands als auch für solche ins Ausland gilt. Werden Mitarbeiter also auf eine Dienstreise geschickt, sollte im Vorfeld also unbedingt die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz geklärt werden. Dadurch schützt sich der Arbeitgeber gegenüber möglicherweise anfallender Gesundheits- oder Unfallkosten – und der Mitarbeiter kann bei Auslandsreisen auf adäquate Hilfe bei gesundheitlichen Problemen und Notfällen bauen. Die – mitunter mehrere tausend Euro teuren – Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden ebenfalls übernommen.

Um der Fürsorgepflicht nachzukommen gibt es zwei verschiedene Varianten, mit denen der richtige Versicherungsschutz ausgewählt werden kann: die Einzelversicherung (einer jeder Reise) oder die pauschale Gruppenversicherung (für alle Reisen in einem Jahr).

Das übernehmen die Tarife

  • Ambulante und stationäre Behandlungen: Kosten, die beim Arztbesuch und einer Behandlung im Ausland entstehen, werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
  • Kosten für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel: Kosten für die vom ausländischen Arzt verordneten Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel werden von der Versicherung erstattet.
  • Kosten für den Rücktransport: Wird die Behandlung im Urlaubsort unmöglich, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport ins Heimatland.
  • Weiteres: Die Dienstreiseversicherung kann sich zudem, genauso wie die Reiseversicherung aus mehreren Bausteinen zusammensetzen Auslandsreisekranken-, Rücktritt– und Abbruch– sowie Gepäck-, Haftpflicht– oder Unfallversicherung.

 

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Einzelne Geschäftsreise    Gruppen-Dienstreise

Die meisten Kreuzfahrtschiffe sind medizinisch ausgestattet, sodass die erste Hilfe auf dem Schiff geleistet werden kann. Kritisch wird jedoch bei Unfällen oder schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen die betroffene Person dringend in ein Krankenhaus transportiert werden muss. Wenn man sich mitten auf dem Meer befindet, dann muss in so einem Fall ein Hubschrauber eingesetzt werden – ein kostspieliger Service, der im schlimmsten Fall aus der eigenen Tasche getragen werden muss. Dasselbe gilt für die Umbuchung der Reise. Manchmal kommt es eben zum Notfall und die Reise muss kurzfristig storniert werden. Auch in diesem Fall bleibt der Reisende selbst auf den Kosten sitzen.
Die Kreuzfahrtversicherung sorgt dafür, dass sie sich während ihrer Kreuzfahrt vor keinen unvorhersehbaren Kosten erschrecken müssen und ihre Kreuzfahrt sorgenfrei genießen können.

Alle Kreuzfahrt-Tarife in einem Vergleich

Köstliche Gerichte aus feinster Küche, Wellness- und Unterhaltungsprogramme, Bars, Verwöhnen im Spa und Poollandschaften – Vergnügen ohne Ende. Diesen Luxus bieten heutzutage die meisten Kreuzfahrtschiffe. Kein Wunder also, dass sich diese Urlaubsform einer immer größeren Beliebtheit erfreut. Doch so schön eine Kreuzfahrt auch ist, bringt sie auch potenzielle Gefahren mit sich. Was passiert etwa, wenn jemand während der Kreuzfahrt erkrankt, einen Rücktransport ins Heimatland benötigt oder im schlimmsten Fall verstirbt?

Zwar haben die meisten Schiffe Moderne Arztstationen mit entsprechendem Personal, dennoch kann man in bestimmten Fällen nicht die notwendige Behandlung auf dem Schiff bekommen. Deswegen raten Kreuzfahrtanbieter dazu, von Vornherein eine separate Krankenversicherung abzuschließen. Covomo bietet die passende Lösung für alle, die sich für eine Kreuzfahrt interessieren und sich bestmöglich versichern wollen:

Das übernehmen die Tarife

  • Krankenversicherungsschutz: Diese Versicherung deckt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Arznei- und Verbandsmittel.
  • Rücktransport ins Heimatland: Muss der Reisende in Falle einer schweren Erkrankung zur weiteren Behandlung in sein Heimatland transportiert werden, so übernimmt die Versicherung die daraus entstandenen Kosten.
  • Stornierungs- und Umbuchungskosten: Muss die Reise aus einem wichtige Grund storniert oder umgebucht werden, dann übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten.
  • Verlust oder Diebstahl des Reisegepäcks: Kommt das Gepäck auf der Kreuzfahrt abhanden oder wird es gestohlen, so werden die entstandene Kosten von der Versicherung zurückerstattet.

 

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Wer für eine längere Zeit ins Ausland verreist, genießt im Ausland nicht den Schutz den er sonst in Deutschland hat. Deswegen sollte jeder Reisende zumindest eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Doch diese reicht im Falle einer längeren Reise nicht aus, da sie unter Umständen nicht für die gesamte Dauer Ihrer Reise gültig ist. Denn spätestens nach 56 Tage sind Sie mit einem klassischen Tarif nicht mehr versichert und müssen ab dann alle weitere Behandlungen selbst zahlen. Diese Kosten können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Eine Langzeitreiseversicherung bietet Ihnen Schutz für die gesamte Dauer Ihrer Reise, solange sie nicht länger als 5 Jahre dauert. Langzeitreiseversicherungen sind auch mit anderen Versicherungen kombinierbar.

Langzeitreiseversicherung – alle Tarife im Überblick

Wer lange Zeit verreist, der sollte wissen, dass eine reguläre Auslandskrankenversicherung in der Regel nicht mehr greift. Stattdessen sollte auf Spezialtarife zurückgegriffen werden. Dabei spielt nicht nur die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine große Rolle, sondern vor allem auch die inkludierten Versicherungsleistungen, welche sich erheblich voneinander unterscheiden können. Während bei klassischen Auslandskrankenversicherungen beispielsweise keinerlei Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen, psychotherapeutische Behandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden, bieten dies die meisten Langzeitversicherungen an – schließlich werden diese Leistungen umso bedeutender, je länger die Reise dauert. Besonders relevant sind Langzeitversicherungen für folgende Zielgruppen: Au-Pairs, Expats, Rentner, Residenten, Schüler, Studenten, Work & Travel Teilnehmer, Auswanderer sowie alle weiteren Reisenden, die längerfristige Reisen planen. Ein entscheidender Vorteil der Langzeitversicherung im Vergleich zu klassischen Auslandskrankenversicherungen besteht darin, dass diese in den meisten Fällen auch zu einem Zeitpunkt nach der Einreise beziehungsweise während des Aufenthaltes im jeweiligen Zielland abgeschlossen werden können. Langzeittarife zeichnen sich also durch besonders hohe Flexibilität aus.

Versicherungsschutz besteht bei

  • Reisen mit einer Dauer bis zu 5 Jahren: Eine Langzeitreiseversicherung bietet einen längeren Schutz als herkömmliche Versicherungen, die nur für einen Zeitraum bis zu maximal 56 Tagen Schutz anbieten.
  • Krankentransport: Wenn Sie während Ihrer Langzeitreise erkranken und umgehend ins Krankenhaus transportiert werden müssen, übernimmt die Versicherung die Kosten, die für den Krankentransport bis zum Krankenhaus anfallen.
  • Krankenrücktransport: Wenn Sie stark erkranken und eine Behandlung im Reiseland keinen Sinn mehr macht, bleibt nur noch der Rücktransport ins Heimatland um die Behandlung dort fortzusetzen. Die Kosten für diese Rücktransporte können schnell mehrere zehntausend Euro betragen – und damit sogar existenzbedrohend wirken. Eine gute Reiseversicherung deckt dabei nicht nur die Kosten für einen medizinisch notwendigen, sondern darüber hinaus auch für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab.
  • Ambulante und stationäre Behandlungen: Jede ärztliche Behandlung – egal ob stationär oder ambulant durchgeführt – verursacht Kosten, die mit dieser Versicherung ebenfalls übernommen werden.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnersatz: Diese Kosten werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Einige Anbieter decken auch Kosten für den Zahnersatz.

 

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